05.03.04.10 (Nordrhein-Westfalen) Anfertigen von komplexen Betriebsmitteln (Betriebsmittelmechaniker/-in 2)
- Laufende Nr
- 206
- SYS_1
- 05
- SYS_2
- 05.03
- SYS_3
- 05.03.04
- SYS_4
- 05.03.04.10
- ORGEINHEIT
- Fertigungsnahe Dienstleistungen
- UNB
- Dienstleistungen
- AUFGFAM
- Betriebsmittelfertigung
- ERAAA
- Anfertigen von komplexen Betriebsmitteln (Betriebsmittelmechaniker/-in 2)
- Tarifgebiet
- Nordrhein-Westfalen
- BAY
- BER
- BRB
- BW
- Mitte
- NRW
- EG 10
- NS
- NV
- SAC
- SAH
EA
Teilaufgaben
Ausführliche Beschreibung
Planen und Vorbereiten von Aufträgen für komplexe Betriebsmittel
Planen und Vorbereiten von Fertigungs- und Auftragsunterlagen (Zeichnungen, Prinzipzeichnungen, Funktionsbeschreibungen) und Reparaturaufträgen für Betriebsmittel (Vorrichtungen bzw. Werkzeuge) auf Vollständigkeit, Funktionalität und Ausführbarkeit auf Grund von Erfahrungswerten hinsichtlich spezifischer Produkte und Verfahren prüfen. Ergänzungen von Zeichnungen (z.B. Skizzen und Vermaßungen für Einzelheiten) vornehmen. Ggf. Korrekturen, Ergänzungen und/oder Änderungen veranlassen.
Angelieferte Teile auf Vollständigkeit und Maßhaltigkeit prüfen.
Arbeitsablauf planen und festlegen.
Anfertigen, Warten und Reparieren von komplexen Betriebsmitteln
Teile mit kompliziertem Aufbau bzw. umfangreiche Betriebsmittel anfertigen. Vorrichtungen ggf. unter Berücksichtigung von betrieblichen Standards aufbauen. Betriebsmittel dokumentieren. Ggf. in Absprache mit der Betriebsmittelkonstruktion Zeichnungsunterlagen ergänzen/ändern.
Betriebsmittel warten. Fehlerhafte Betriebsmittel demontieren und nach Mängelbericht überprüfen. Reparaturen durchführen, dokumentieren und auswerten. Ggf. Wartungsstandards nach Rücksprache anpassen.
Prüfen von komplexen Betriebsmitteln
Betriebsmittel auf Funktionsfähigkeit und Maßgenauigkeit prüfen. Ggf. Anpassungs- und/oder Nacharbeiten durchführen bzw. durchführen lassen. Betriebsmittel in Betrieb nehmen.
BBG
| Stufe | Punkte | ||
|---|---|---|---|
| 1.1. | Arbeitskenntnisse | ||
| 1.2. | Fachkenntnisse Wegen erforderlicher Kenntnisse über die Funktionsweise von Betriebsmitteln sowie deren Anfertigung und Montage abgeschlossene mindestens dreijährige Berufsausbildung, z.B. Werkzeugmechaniker/-in oder Mechatroniker/-in. | 8 | 58 |
| 1.3. | Berufserfahrungen Wegen der Komplexität der Betriebsmittel mehr als drei Jahre. | 2 | 12 |
| 2. | Handlungs- und Entscheidungsspielraum Über das eigentliche Anfertigen, Warten und Reparieren hinaus erfolgen das Planen und das Vorbereiten von Aufträgen und die Inbetriebnahme von Betriebsmitteln nach teilweise vorgegebenen Regeln und beinhalten somit einen größeren Spielraum. | 3 | 18 |
| 3. | Kooperation Kommunikation und Zusammenarbeit im Bereich der Betriebsmittelfertigung; Abstimmungsprozesse (z.B. mit Betriebsmittelkonstruktion) lediglich im Zusammenhang mit dem Erstellen/Ändern von Zeichnungen. | 3 | 10 |
| 4. | Mitarbeiterführung Kein Führen erforderlich. | 1 | 0 |
| Punkte Gesamt | 98 |